Jahresberichterstattung

Gemäss Verordnung über die Aufsicht über die Stiftungen und die Vorsorgeeinrichtungen (ASVV) haben beaufsichtigte Vorsorgeeinrichtungen gegenüber der BBSA die Pflicht der jährlichen Berichterstattung (Art. 14 ASVV), womit die BBSA deren Geschäftstätigkeiten überprüft. Weiter nimmt die BBSA Einsicht in die Berichte der Revisionsstellen sowie der Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge. Sofern nötig, werden Massnahmen zur Behebung allfällig festgestellter Mängel ergriffen.   

Zu den Fristen und Unterlagen der jährlichen Berichterstattung beachten Sie bitte die nachfolgenden Artikel sowie die Rundschreiben auf unserer Website.

Informationen der BBSA

Vorsorgeeinrichtungen
08.10.2023
Allgemeine Hinweise zur Jahresberichterstattung von Vorsorgeeinrichtungen

Vorsorgeeinrichtungen
09.10.2023
Personelle Wechsel in den diversen Organen einer Vorsorgeeinrichtung

Vorsorgeeinrichtungen
09.10.2023
Muster für den Verwendungsverzicht der Arbeitgeberbeitragsreserve

Informationen der Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden

Vorsorgeeinrichtungen
09.10.2023
Merkblatt zu den Leistungen, die Wohlfahrtsfonds erbringen können

Vorsorgeeinrichtungen
13.11.2023
Aufsichtspraxis bei Annex-Stiftungen - FZ & 3a - Anlageerweiterungen

Vorsorgeeinrichtungen
09.10.2023
Merkblatt zu den Leistungen von Wohlfahrtsfonds nach Art. 89a ZGB

Downloads

DOC | 47.5 KB
Vereinbarung Verwendungsverzicht AGRV
PDF | 128.2 KB
Merkblatt zu den Leistungen von Wohlfahrsfonds
PDF | 338.2 KB
Merkblatt Anlageerweiterungen Annex-Stiftungen FZ 3a
PDF | 931.0 KB
Merkblatt Wohlfahrtsfonds nach Art. 89a ZGB
PDF | 265.7 KB
Meldeformular nach 48g BVV 2 oberstes Organ
PDF | 178.2 KB
Meldeformular nach 48g BVV 2 Geschäftsführung Verwaltung Vermögensverwaltung