Vorsorgeeinrichtungen
Die BBSA übt gemäss Artikel 3 Absatz 1 BBSAG die Direktaufsicht aus über die Vorsorgeeinrichtungen und Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen und deren Sitz sich im Kanton Bern befindet (Art. 61 Abs. 1 BVG). Seit dem 1. Januar 2012 unterstehen auch die Vorsorgeeinrichtungen mit Sitz im Kanton Freiburg der Aufsicht der BBSA.