Vorsorgeeinrichtungen

Die BBSA übt gemäss Artikel 3 Absatz 1 BBSAG die Direktaufsicht aus über die Vorsorgeeinrichtungen und Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen und deren Sitz sich im Kanton Bern befindet (Art. 61 Abs. 1 BVG). Seit dem 1. Januar 2012 unterstehen auch die Vorsorgeeinrichtungen mit Sitz im Kanton Freiburg der Aufsicht der BBSA.

Kanton Bern: Aufsicht von

173

registrierten Vorsorgeeinrichtungen

Vermögen

177.6

Mrd. CHF

167

nicht registrierten Vorsorgeeinrichtungen

Vermögen

11.2

Mrd. CHF

Kanton Freiburg: Aufsicht von

24

registrierten Vorsorgeeinrichtungen

Vermögen

9.9

Mrd. CHF

13

nicht registrierten Vorsorgeeinrichtungen

Vermögen

1.2

Mrd. CHF

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24.10.2024 & 30.10.2024
Veranstaltung
Vorsorgeeinrichtungen

BVG-Seminare 2024


Unsere BVG-Seminare 2024 sind vorbei - wir danken allen, die dabei waren. Das Programm finden Sie hier

 

Nutzen Sie die letzte Chance und schauen Sie sich die Aufzeichnung an. Sie steht Ihnen bis am 30. November 2024 zur Verfügung. 

Alle, die unsere BVG-Seminare 2024 verpasst haben, können die Aufzeichnung noch buchen. 

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