Vorsorgeeinrichtungen

Die BBSA übt gemäss Artikel 3 Absatz 1 BBSAG die Direktaufsicht aus über die Vorsorgeeinrichtungen und Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen und deren Sitz sich im Kanton Bern befindet (Art. 61 Abs. 1 BVG). Seit dem 1. Januar 2012 unterstehen auch die Vorsorgeeinrichtungen mit Sitz im Kanton Freiburg der Aufsicht der BBSA.

Kanton Bern: Aufsicht von

173

registrierten Vorsorgeeinrichtungen

Vermögen

177.6

Mrd. CHF

167

nicht registrierten Vorsorgeeinrichtungen

Vermögen

11.2

Mrd. CHF

Kanton Freiburg: Aufsicht von

24

registrierten Vorsorgeeinrichtungen

Vermögen

9.9

Mrd. CHF

13

nicht registrierten Vorsorgeeinrichtungen

Vermögen

1.2

Mrd. CHF

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