Gründung/Sitzverlegung

Gemäss Verordnung über die Aufsicht über die Stiftungen und die Vorsorgeeinrichtungen (ASVV) können Vorsorgeeinrichtungen bei einer Gründung ihre Urkunde, die Reglemente sowie deren Änderungen der BBSA zur Vorprüfung einreichen (Art. 16 ASVV).

Die Gründung wird in der Verordnung über die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge (BVV 1) geregelt: Vorsorgeeinrichtungen sowie Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen, müssen der Aufsichtsbehörde die notwendigen Unterlagen und Nachweise für den Erlass der Verfügung über die Aufsichtsübernahme und die allfällige Registrierung vor dem Gründungsakt (notarielle Beurkundung) und vor der Eintragung ins Handelsregister zur Prüfung einreichen (Art. 12 BVV 1).

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Artikeln oder im Downloadbereich.

Informationen der BBSA

Vorsorgeeinrichtungen
19.10.2023
Muster einer Stiftungsurkunde für registrierte Vorsorgeeinrichtungen

Vorsorgeeinrichtungen
19.10.2023
Muster einer Stiftungsurkunde für nicht registrierte Vorsorgeeinrichtungen

Informationen der Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden

Vorsorgeeinrichtungen
19.10.2023
Neugründung von Vorsorgeeinrichtungen mit reglementarischen Leistungen

Vorsorgeeinrichtungen
19.10.2023
Merkblatt Sitzverlegung einer Vorsorgeeinrichtung mit Aufsichtswechsel

Downloads

DOCX | 56.1 KB
Muster einer Stiftungsurkunde registrierte VE
DOCX | 57.9 KB
Muster einer Stiftungsurkunde nicht registrierte VE
PDF | 141.9 KB
Checkliste Konferenz Gruendung VE mit Leistungen
PDF | 89.1 KB
Merkblatt zur Sitzverlegung einer Vorsorgeeinrichtung
PDF | 93.7 KB
Gesuch definitive Registrierung Expertenbestätigung