Verzeichnis der beaufsichtigten Stiftungen

Gemäss Verordnung über die Aufsicht über die Stiftungen und die Vorsorgeeinrichtungen (ASVV) hat die BBSA die Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses über die ihr unterstellten Stiftungen (Art. 11 ASVV). Das Stiftungsverzeichnis beinhaltet Namen, Domiziladresse und Zweck der einzelnen klassischen Stiftungen und kann im Downloadbereich heruntergeladen werden. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos.

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Verzeichnis der beaufsichtigten Stiftungen per 1 Januar 2024