Verzeichnisse der beaufsichtigten Einrichtungen

Gemäss Verordnung über die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge (BVV 1) hat die BBSA die Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses der beaufsichtigten Einrichtungen (Art. 3 BVV 1). Die BBSA hat das Verzeichnis pro vertretenen Kanton sowie auf registrierte und nicht registrierte Vorsorgeeinrichtungen unterteilt.

Die 4 Verzeichnisse beinhalten Namen, Sitz, Domiziladresse, Registernummer sowie UID-Nummer der beaufsichtigten Einrichtungen. Ebenfalls enthalten sind die Angaben, ob es sich bei der Einrichtung um eine nur in der überobligatorischen Vorsorge tätigen Vorsorgeeinrichtung, eine Freizügigkeitseinrichtung oder eine Einrichtung der Säule 3a handelt. Die Verzeichnisse können im Downloadbereich heruntergeladen werden.

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Kanton Bern Registrierte VE per 1 Januar 2024
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Kanton Bern Verzeichnis nicht registrierte VE per 1 Januar 2024
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Kanton Freiburg Registrierte VE per 1 Januar 2024
PDF | 117.1 KB
Kanton Freiburg Verzeichnis nicht registrierte VE per 1 Januar 2024