Die BBSA
Oberstes Organ der BBSA ist der fünfköpfige Aufsichtsrat, welcher sich selbst konstituiert. Die Mitglieder werden durch den Regierungsrat des Kantons Bern für eine Amtsdauer von 4 Jahren ernannt. Der Aufsichtsrat ist das strategische Organ der BBSA. Die operative Leitung obliegt der Geschäftsleitung, deren Anstellung durch den Aufsichtsrat erfolgt.