Reglemente
Gemäss Artikel 7 der Verordnung über die Aufsicht über die Stiftungen und die Vorsorgeeinrichtungen (ASVV) sind Reglemente und Reglementsänderungen nach der Beschlussfassung durch das oberste Stiftungsorgan unverzüglich und unaufgefordert der BBSA zur gebührenpflichtigen Prüfung einzureichen. Die Exemplare müssen rechtsgültig unterzeichnet und mit einem Protokoll (oder eines Auszugs) der Genehmigung durch das oberste Stiftungsorgan eingereicht werden.
Weitere Hinweise finden Sie in den folgenden Artikeln oder im Downloadbereich.
Informationen zur Gründung einer Stiftung sowie zur Erstellung einer Stiftungsurkunde finden Sie unter Gründung/Sitzverlegung auf unserer Website.