Gründung/Sitzverlegung
Die Gründung einer Stiftung ist ein notarieller Akt!
In den nachfolgenden Artikeln finden Sie Informationen zur Gründung und zur Sitzverlegung einer beaufsichtigten Stiftung. Gemäss Verordnung über die Aufsicht über die Stiftungen und die Vorsorgeeinrichtungen (ASVV) können Stiftungen bei einer Gründung ihre Urkunde der BBSA zur Vorprüfung einreichen (Art. 8 ASVV).