Reglemente

Gemäss Verordnung über die Aufsicht über die Stiftungen und die Vorsorgeeinrichtungen (ASVV) haben beaufsichtigte Vorsorgeeinrichtungen gegenüber der BBSA die Pflicht, Reglemente und Reglementsänderungen nach der Beschlussfassung durch das oberste Organ unverzüglich einzureichen (Art. 15 ASVV).

Damit prüft die BBSA die Übereinstimmung der reglementarischen Bestimmungen mit den gesetzlichen Vorschriften und genehmigt die Reglemente sowie Statuten der Vorsorgeeinrichtungen. Zu den Reglementsprüfungen beachten Sie bitte den nachfolgenden Artikel. Hinweise zu den Statuten finden Sie unter Gründung/Sitzverlegung auf unserer Website.

Informationen der BBSA

Vorsorgeeinrichtungen
28.11.2023
Allgemeine Hinweise zur Reglementsprüfung von Vorsorgeeinrichtungen

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Expertenbestätigung Rückstellungsreglement