Reglemente

Im Weiteren sind die Familienausgleichskassen gemäss Gesetz über die Familienzulagen (KFamZG) verpflichtet, der BBSA die Statuten und Reglemente sowie deren Änderungen zur Prüfung und Genehmigung zuzustellen (Art. 19 Abs. 2 KFamZG).

Diese Dokumente müssen rechtsgültig unterzeichnet und mit einem Protokoll (oder einem Auszug) der Genehmigung durch das oberste Organ eingereicht werden. Bei den Reglementen genügt ein Exemplar, es müssen nicht mehrere eingereicht werden. Statuten/Urkunden sind in 5 Originalen einzureichen.