Änderungen/Aufhebung/Fusion
Gemäss Verordnung über die Aufsicht über die Stiftungen und die Vorsorgeeinrichtungen (ASVV) muss der begründete Antrag auf Änderung der Urkunde und der begründete Antrag auf Aufhebung einer beaufsichtigten Stiftung der BBSA eingereicht werden (Art. 6 und 9 ASVV).
Weitere Informationen, Abläufe und Muster finden Sie in den nachfolgenden Artikeln oder im Downloadbereich.