Allgemeine Hinweise zur Reglementsprüfung von Vorsorgeeinrichtungen
Neue oder geänderte Reglemente sind der BBSA nach deren Genehmigung durch das oberste Organ unaufgefordert einzureichen. Das Datum des Inkrafttretens des Reglements ist im Reglement festzuhalten (z.B. «Gültig ab tt.mm.jjjj»). Beizulegen sind:
- Die Originalversion des Reglements
- Eine Version im Korrekturmodus, idealerweise als Word-Datei (wenn elektronisch eingereicht)
- Das vom obersten Organ unterzeichnete Beschlussprotokoll
Bei Vorsorge- und Rückstellungsreglementen sind
jeweils Bestätigungen der Expertin resp. des Experten für berufliche Vorsorge erforderlich.
Für Rückstellungsreglemente finden Sie das nötige Formular im untenstehenden Downloadbereich.
Für Vorsorgereglemente finden Sie die nötigen Formulare auf der Website der OAK BV resp. unter diesem Link. Bitte beachten Sie, dass die dynamischen Formulare nicht in der Browseransicht lesbar sind, sondern als ZIP-Datei heruntergeladen werden müssen. Die Formulare werden nur von Adobe-Programmen unterstützt. Zudem weisen wir auf die Weisungen W-01/2024 «Bestätigung des Experten für berufliche Vorsorge gemäss Art. 52e Abs. 1bis BVG sowie Bestätigung gemäss Art. 1a BVV 2 (Einhaltung der Grundsätze der beruflichen Vorsorge)» der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hin.
Im Rahmen eines Entwurfs können Reglemente sowie deren Änderungen der BBSA zur Vorprüfung eingereicht werden.