Allgemeine Hinweise zur Reglementsprüfung von klassischen Stiftungen
Stiftungsreglemente sind von der Stifterin/dem Stifter oder den Stiftungsorganen erlassene Ausführungsbestimmungen zur Stiftungsurkunde. Der Erlass von Stiftungsreglementen muss in der Stiftungsurkunde vorbehalten werden.
Die Reglemente können, ausgenommen des Stiftungswillens, Anfangsvermögens und der Grundzüge des Stiftungszweckes, alle Stiftungsbestimmungen enthalten. Jedoch dürfen sich Stiftungsurkunde und Stiftungsreglemente nicht widersprechen. Idealerweise ergänzen die Reglemente die Stiftungsurkunde.
Neue oder geänderte Reglemente sind in der bereinigten und unterzeichneten Form der Aufsichtsbehörde nach deren Genehmigung durch das oberste Stiftungsorgan unverzüglich und unaufgefordert zusammen mit dem unterzeichneten Protokoll des obersten Stiftungsorgans über die Genehmigung des Reglements zur Prüfung einzureichen.
Wir bitten Sie, die beschlossenen Änderungen in einer zusätzlichen Version des Reglements zu markieren bzw. ein Reglement im Korrekturmodus einzureichen. Für die Nachverfolgung der Änderungen ist dies hilfreich.
Gerne dürfen Sie uns Reglemente und Protokolle elektronisch einreichen an: info@aufsichtbern.ch.