Allgemeine Hinweise zur Reglementsprüfung von klassischen Stiftungen
Stiftungsreglemente sind von der Stifterin/dem Stifter oder den Stiftungsorganen erlassene Ausführungsbestimmungen zur Stiftungsurkunde. Der Erlass von Stiftungsreglementen muss in der Stiftungsurkunde vorbehalten werden.
Die Reglemente können, ausgenommen des Stiftungswillens, Anfangsvermögens und der Grundzüge des Stiftungszweckes, alle Stiftungsbestimmungen enthalten. Jedoch dürfen sich Stiftungsurkunde und Stiftungsreglemente nicht widersprechen. Idealerweise ergänzen die Reglemente die Stiftungsurkunde.
Verabschiedete Reglemente, die Sie uns zur Prüfung einreichen, müssen rechtsgültig unterzeichnet und mit einem Protokoll (oder eines Auszugs) der Genehmigung durch das oberste Stiftungsorgan versehen sein (Art. 7 ASVV). Wenn die Stiftung es wünscht, können Reglementsentwürfe sowie Änderungen von bereits bestehenden Reglementen der BBSA auch zur Vorprüfung eingereicht werden.