Neugründung von Vorsorgeeinrichtungen mit reglementarischen Leistungen
Bei einer Neugründung von Vorsorgeeinrichtungen und Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen (mit reglementarischen Leistungen) gilt folgendes zu Beachten:
Bereits vor dem Gründungsakt (notarielle Beurkundung) und vor der Eintragung im Handelsregister sind der Aufsichtsbehörde die für den Erlass der Verfügung über die Aufsichtsübernahme und die allfällige Registrierung notwendigen Unterlagen vollständig einzureichen (Art. 12 Abs. 1 bzw. Art. 13 BVV 1).
Notwendige Unterlagen:
- Entwurf der Urkunde oder der Statuten.
- Angaben über die Gründerinnen und Gründer.
- Angaben über die Organe.
- Entwurf der folgenden Reglemente: Vorsorgereglement, Anlage- und Organisationsreglement, Teilliquidationsreglement, Rückstellungsreglement, andere Reglemente (Bezeichnungen auflisten).
- Expertenbestätigung zum Entwurf des Vorsorgereglements.
- Angaben zu Art und Umfang einer allfälligen Rückdeckung (Versicherungsvertrag) bzw. zur Höhe der technischen Rückstellungen.
- Annahme- und Unabhängigkeitserklärung der Revisionsstelle sowie der Expertin/des Experten für berufliche Vorsorge.
- Unterlagen für die Prüfung der Integrität und Loyalität der Verantwortlichen:
Bei natürlichen Personen: Angaben über Nationalität, Wohnsitz, qualifizierte Beteiligungen an anderen Gesellschaften, hängige Gerichts- und Verwaltungsverfahren, Lebenslauf (unterzeichnet), Referenzen, Strafregisterauszug (Verurteilungen, die nicht entfernt sind; Art. 13 Abs. 3 lit. a BVV 1), Betreibungsregisterauszug (Prüfung, ob Verlustscheine bestehen; Art. 13 Abs. 3 lit. b BVV 1).
Bei juristischen Personen: Die Statuten, einen Auszug aus dem Handelsregister oder eine entsprechende Bestätigung, einen Beschrieb der Geschäftstätigkeiten, der finanziellen Situation und gegebenenfalls der Gruppenstruktur, Angaben über abgeschlossene und hängige Gerichts- und Verwaltungsverfahren (Selbstdeklaration der Gesellschaft), Betreibungs- und Strafregisterauszug der Gesellschaft. - Massnahmen zur Vermeidung von Interessenskonflikten.
- Bestätigung der Revisionsstelle, dass die Vorsorgeeinrichtung über eine der Grösse und Komplexität angemessene interne Kontrolle verfügt.
- Für eine allfällige Registrierung nach der Aufsichtsübernahmeverfügung: Formular «Gesuch zur Registrierung» und Formular «Expertenbestätigung betreffend Registrierung».
Zusätzliche Unterlagen für die Gründung von Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen:
(Gemäss Art. 65 Abs. 4 BVG gilt dies nicht für Verbandseinrichtungen sowie Vorsorgeeinrichtungen mit mehreren wirtschaftlich oder finanziell eng miteinander verbundenen Arbeitgebern)
- Entwurf des Anschlussvertrages (Anschlussverträge dürfen erst abgeschlossen werden, wenn die Aufsichtsbehörde die Aufsichtsübernahmeverfügung erlassen hat).
- Nachweis des genügenden Anfangsvermögens (das Anfangsvermögen ist genügend, wenn es die in den ersten zwei Jahren zu erwartenden Verwaltungs-, Organisations- und andere Betriebskosten deckt).
- Garantieerklärung oder Rückdeckung
Voraussetzungen für eine Garantieerklärung: Unwiderrufliche, nicht abtretbare Garantie einer der FINMA unterstehenden Bank zugunsten der Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung. Die Garantieerklärung muss auf mind. CHF 500‘000.00 lauten für eine Verpflichtungsdauer von 5 Jahren (Aufsichtsbehörde kann Mindestbetrag auf höchstens CHF 1 Million erhöhen. Für die Festlegung des Betrags sind das zu erwartende Vorsorgekapital sowie die Anzahl der Anschlussverträge und deren Mindestvertragsdauer massgebend), unkündbar auf mindestens 5 Jahre festgelegt - Voraussetzungen für eine Rückdeckung:
Volle Rückdeckung durch eine der schweizerischen oder liechtensteinischen Aufsicht unterstehenden Versicherung, unkündbar auf mindestens 5 Jahre festgelegt. - Business-Plan
Der Business-Plan muss mindestens Angaben über die Wachstumserwartung, die Organisation (soweit nicht aus Organisationsreglement ersichtlich), das Finanzierungs-, das Anlage- und das Marketingkonzept und eine Analyse versicherungs- und finanztechnischer Risiken enthalten.
In der Checkliste der Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden sind alle notwendigen Unterlagen sowie deren gesetzliche Grundlagen enthalten. Die Checkliste als druckbare PDF-Datei finden Sie im Downloadbereich.