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Allgemein
28.03.2024

Unsere beaufsichtigten Institutionen profitieren im Jahr 2024 von einer Rückvergütung des Gebührenüberschusses 2023

Als öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons Bern mit eigener Rechtspersönlichkeit, die finanziell selbsttragend und verwaltungsunabhängig ist, erbringt die BBSA ihre gesetzlichen Leistungen wirtschaftlich, transparent und effizient.

Der gemäss Artikel 17 und 20 BBSAG zu äufnende Reservefonds in der Höhe eines Jahresumsatzes ist per Ende 2023 wieder vollumfänglich gebildet.

Zusätzlich können unsere beaufsichtigten Institutionen im Jahr 2024 von einer Rückvergütung eines Gebührenüberschusses profitieren (Art. 11a GebR BBSA). Der zu verteilende Gebührenüberschuss beträgt 4 %. Die Rückvergütung an die beaufsichtigten Institutionen erfolgt proportional zu den erhobenen Grundgebühren 2023 bei der Rechnungstellung für die jährliche Grundgebühr 2024.

Der vollständig geäufnete Reservefonds und die Rückvergütung eines Gebührenüberschusses – bereits per 2023 – sind nur dank der in den vergangen Jahren eingeführten kostenverursachergerechten Verrechnung unserer Dienstleistungen sowie der realisierten Sparpotenziale möglich.

Für Rückfragen zum Gebührenüberschuss 2023 wenden Sie sich an:

Susanne Schild, Geschäftsleiterin
susanne.schild@aufsichtbern.ch
+41 31 380 64 24