Familienausgleichskassen
24.01.2024

Rundschreiben 1/2024 - Mitteilungen für Familienausgleichskassen

Jahresberichterstattung an die BBSA

Sämtliche unter der Aufsicht der BBSA stehende, zugelassene und anerkannte Familienausgleichskassen des Kantons Bern haben die Pflicht der jährlichen Berichterstattung. Gemäss Artikel 18 des kantonalen Familiengesetzes* reichen sie uns bis spätestens 6 Monate nach Rechnungsabschluss folgende Unterlagen ein:
*[KFamZG, Gesetz vom 11. Juni 2008 über die Familienzulagen (KFamZG, BSG 832.71)]

  1. Die Jahresrechnung, bestehend aus Bilanz und Betriebsrechnung.
  2. Den Bericht der Revisionsstelle.
  3. Eine Liste über die personelle Zusammensetzung des obersten Organs.

Weiter bitten wir um fristgerechte und elektronische Zustellung des Datenkatalogs «Statistische Angaben über die Familienzulagen ausserhalb der Landwirtschaft», zuhanden des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV, Art. 13 Abs. 4 KFamZV*).
*[Verordnung vom 17. September 2008 über die Familienzulagen (KFamZV, BSG 832.711)]

Innert 60 Tagen seit der Genehmigung der Jahresrechnung erwarten wir den Nachweis dieser Genehmigung (Protokoll oder Protokollauszug) durch das zuständige Organ (Art. 13 Abs. 3 KFamZV).

Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen im Kanton Bern

Dem für die Durchführung des Lastenausgleichs zuständigen Amt für Sozialversicherungen des Kantons Bern (ASV) sind jeweils bis spätestens Ende Juni die für den Lastenausgleich erforderlichen Kennzahlen zu melden. Das entsprechende Formular finden Sie unter Lastenausgleich Familienausgleichskassen auf der Homepage des ASV.

Physische oder elektronische Einreichung der Jahresberichterstattungsunterlagen

Wir bevorzugen, dass Sie uns Ihre Unterlagen elektronisch einreichen. Bitte beachten Sie:

  1. Nicht unterzeichnete Unterlagen können nur im Rahmen einer Vorprüfung von Entwürfen angenommen werden.
  2. Bei der physischen Einreichung von Unterlagen bitten wir Sie, uns diese als lose Blätter (nicht gebunden, nicht geheftet) zuzustellen.
  3. Die elektronische Einreichung von Unterlagen, ohne Schreibschutz (d.h. ohne Passwort) und als einzelne PDF-Dateien pro Dokument, ist ausschliesslich an folgende E-Mailadresse zulässig: info@aufsichtbern.ch.
  4. Direkte Anfragen an Frau Cornelia Sinzig oder Herrn Rolf Julmy wollen Sie bitte unverändert an deren nachstehende persönliche E-Mailadresse senden.

Kundenbetreuung

Wie bis anhin sind unsere beiden Mitarbeitenden, Frau Cornelia Sinzig und Herr Rolf Julmy, für die Aufsicht über die im Kanton Bern tätigen Familienausgleichskassen zuständig.

Frau Cornelia Sinzig
Telefon: 031 380 64 25
Mailadresse: cornelia.sinzig@aufsichtbern.ch

Herr Rolf Julmy
Telefon: 031 380 64 27
E-Mailadresse: rolf.julmy@aufsichtbern.ch

Abschliessend danken wir Ihnen für die Beachtung dieser Informationen und für Ihre Unterstützung. Sofern Sie es wünschen, können Sie eine PDF-Version dieser Mitteilung unter Downloads herunterladen.