Vorsorgeeinrichtungen

Die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA) wacht darüber, dass die Vorsorgeeinrichtungen die gesetzlichen Vorschriften einhalten, indem sie insbesondere

  • die Übereinstimmung der reglementarischen Bestimmungen mit den gesetzlichen Vorschriften prüft sowie die Statuten genehmigt,
  • von den Vorsorgeeinrichtungen jährlichen Bericht verlangt und deren Geschäftstätigkeit prüft,
  • Einsicht in die Berichte der Revisionsstelle und des Experten für berufliche Vorsorge nimmt,
  • nötigenfalls Massnahmen zur Behebung von Mängeln trifft.

Die BBSA beaufsichtigte per 31. Dezember 2022 380 Vorsorgeeinrichtungen. Die Bilanzsummen basieren auf den eingereichten Berichterstattungen des jeweiligen Vorjahrs und betragen für die Berichterstattungen 2021 CHF 229,0 Milliarden:

174 registrierte Vorsorgeeinrichtungen (Art. 48 BVG) Kanton Bern Vermögen CHF 206,6 Milliarden
24 registrierte Vorsorgeeinrichtungen (Art. 48 BVG) Kanton Freiburg Vermögen CHF 10,1 Milliarden
169 nicht registrierte Vorsorgeeinrichtungen Kanton Bern Vermögen CHF 11,2 Milliarden
13 nicht registrierte Vorsorgeeinrichtungen Kanton Freiburg Vermögen CHF 1,2 Milliarden

Gebühren