Klassische Stiftungen

Die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA) beaufsichtigt die Stiftungen im Sinne von Artikel 80 ff. ZGB, die nicht Familienstiftungen oder kirchliche Stiftungen sind, und ihrer Bestimmung nach mehreren Gemeinden oder dem Kanton angehören. Stiftungen, die ihrer Bestimmung nach einer Gemeinde angehören, unterstehen der Aufsicht der Gemeinden, sofern die Gemeinde die Aufsicht nicht an die BBSA übertragen hat.

Die BBSA prüft und genehmigt die Stiftungsurkunde von Stiftungen aus stiftungsrechtlicher Sicht. Reglemente werden auf ihre Übereinstimmung mit der Stiftungsurkunde und dem Gesetz geprüft und genehmigt. Sämtliche Stiftungen haben der BBSA jährlich Bericht zu erstatten, indem sie einen Tätigkeitsbericht samt Jahresrechnung einreichen. Die BBSA hat insbesondere die zweckgemässe Verwendung des Stiftungsvermögens zu überprüfen.

Die BBSA beaufsichtigte per 31. Dezember 2022 790 klassische Stiftungen. Die Bilanzsummen basieren auf den eingereichten Berichterstattungen des jeweiligen Vorjahrs und betragen für die Berichterstattungen 2021 CHF 5,6 Milliarden.

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