Pflichten

Die Familienausgleichskassen haben neben dem Datenkatalog "Statistische Angaben über die Familienzulagen ausserhalb der Landwirtschaft", welcher direkt dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in elektronischer Form (Datenkatalog) eingereicht wird, der BBSA jährlich bis spätestens sechs Monate nach Rechnungsabschluss folgende Unterlagen einzureichen:

  • die Jahresrechnung, bestehend aus Bilanz und Betriebsrechnung,
  • den Bericht der Revisionsstelle,
  • eine Liste über die personelle Zusammensetzung des obersten Organs.

Zudem ist innert 60 Tagen seit der Genehmigung der Jahresrechnung der Nachweis dieser Genehmigung durch das zuständige Organ einzureichen.

Im Weiteren sind die Familienausgleichskassen verpflichtet, der BBSA die Statuten und Reglemente sowie deren Änderungen zur Prüfung und Genehmigung zuzustellen.