Rundschreiben 1/2026 – Mitteilungen an die klassischen Stiftungen
Hinweise zur Jahresberichterstattung
Frist zur Einreichung der Berichterstattungsunterlagen 2025
Die vollständigen, revidierten Berichterstattungsunterlagen sind uns innert 6 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahrs einzureichen, das heisst für das Berichtsjahr 2025 mit Abschluss 31. Dezember 2025 bis spätestens am 30. Juni 2026.
Fristerstreckung
Wir bitten Sie, uns frühzeitig zu benachrichtigen, sofern Sie die Einreichungsfrist nicht einhalten können.
Vor Ablauf der ordentlichen Frist ist uns in diesem Fall ein schriftliches Gesuch mittels des vollständig ausgefüllten Formulars «Gesuch um Fristerstreckung – klassische Stiftungen» zu stellen. Bitte beachten Sie, dass wir die Frist grundsätzlich für maximal 2 Monate verlängern können.
Das entsprechende Formular ist auf unserer Website abrufbar unter: www.aufsichtbern.ch - Klassische Stiftungen - Merkblätter/Formulare. Gerne dürfen Sie uns dieses elektronisch zustellen an: info@aufsichtbern.ch.
Einzureichende Berichterstattungsunterlagen
In Anwendung der geltenden Buchführungs- und Rechnungslegungsvorschriften bitten wir Sie, uns folgende Unterlagen einzureichen (Art. 3 ASVV):
- Unterzeichnete Jahresrechnung mit Bilanz, Erfolgsrechnung (inkl. Vorjahreszahlen) und Anhang nach Artikel 959c OR (ordentliche Revision: zusätzliche Angaben im Anhang, Geldflussrechnung, Lagebericht, evtl. Abschluss nach anerkanntem Standard). Bitte beachten Sie, dass die Jahresrechnung von der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des obersten Stiftungsorgans und der innerhalb der Stiftung für die Rechnungslegung zuständigen Person zu unterzeichnen ist (Art. 958 Abs. 3 OR)
- Unterzeichneter Anhang nach Artikel 3 ASVV
- Unterzeichneter Bericht der Revisionsstelle (von der Revisionspflicht befreite Stiftungen haben uns eine separate Bestätigung einzureichen, siehe unten)
- Unterzeichnetes Protokoll des obersten Stiftungsorgans über die Genehmigung der Jahresrechnung sowie des Tätigkeitsberichts
- Unterzeichneter Tätigkeits- oder Jahresbericht über die Geschäftstätigkeit (Erfüllung des Stiftungszwecks) sowie die wesentlichen Vorgänge innerhalb der Stiftung
- Weitere von der BBSA eingeforderte Unterlagen
Anhang
Neben den gesetzlichen Anforderungen nach Artikel 959c OR hat der Anhang zusätzliche aufsichtsrechtliche Anforderungen gemäss Artikel 3 Absatz 2 ASVV zu erfüllen:
- Organisation der Stiftung (insbesondere Auflistung der geltenden Stiftungsurkunde und Reglemente mit Datum des Erlasses)
- Personelle Zusammensetzung des obersten Stiftungsorgans (Namen, Funktionen). Um Sie über unsere Veranstaltungen informieren und Sie in Stiftungsangelegenheiten erreichen zu können, danken wir Ihnen, wenn Sie uns im Anhang der Jahresberichterstattung zusätzlich die Adressen der Mitglieder des obersten Stiftungsorgans mitteilen oder uns eine entsprechende Adressliste zukommen lassen
- Zeichnungsberechtigte Personen
- Name und Adresse der Revisionsstelle
- Art und Umfang der erbrachten Leistungen
- Zweckkonforme Verwendung des Stiftungsvermögens
- Zusammensetzung, Höhe und Veränderung des Stiftungsvermögens
- Höhe und Veränderung des Stiftungskapitals nach dem Bruttoprinzip
- Höhe und Veränderung des Vermögens nach dem Bruttoprinzip von Fonds mit eigener Zweckbestimmung, sofern innerhalb der Stiftung solche bestehen
- Erläuterungen zur Jahresrechnung wie beispielsweise zur Bildung und Auflösung von Wertberichtigungen, Bewertungsreserven oder Rückstellungen
- Allfällige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (insbesondere Aussagen zu einer allfälligen Sanierung; Aussagen über die Wirksamkeit von getroffenen Sanierungsmassnahmen und zur Fortführungsfähigkeit der Stiftung). Beachten Sie ebenfalls die konkursrechtlichen Vorgaben gemäss Artikel 84a ZGB (umgehende Benachrichtigungspflicht des obersten Stiftungsorgans gegenüber der Aufsichtsbehörde bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung)
Angaben, Aufschlüsselung und Erläuterung zu Positionen der Bilanz und der Erfolgsrechnung
Wir bitten Sie, im Anhang folgende Positionen offenzulegen:
- Erläuterung zu Fonds von Dritten (von Dritten festgelegter Fondszweck) und zu gebundenen Fonds (vom obersten Stiftungsorgan festgelegter Fondszweck, der dem von der Stifterin bzw. dem Stifter festgelegten Stiftungszweck nicht zuwiderläuft), sofern innerhalb der Stiftung solche bestehen
- Aufschlüsselung zu Verwaltungs- und Vermögensverwaltungskosten sowie zu Honoraren/Vergütungen an das oberste Stiftungsorgan, Geschäftsleitung und Dritte. Gemäss Artikel 84b ZGB hat das oberste Stiftungsorgan der Aufsichtsbehörde jährlich den Gesamtbetrag der ihm und der allfälligen Geschäftsleitung direkt oder indirekt ausgerichteten Vergütungen im Sinne von Artikel 734a Absatz 2 OR gesondert bekannt zu geben
- Angaben und Erläuterung zu Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen
- Angaben und Aufschlüsselung zu Vergabungen
Bestätigung des obersten Stiftungsorgans für revisionsbefreite Stiftungen
Von der Pflicht zur Bezeichnung einer Revisionsstelle befreite Stiftungen haben uns eine rechtsgültig unterzeichnete Bestätigung einzureichen, dass
- die Jahresrechnung vollständig ist und den gesetzlichen Bestimmungen entspricht
- das Vermögen zweckkonform verwendet worden ist
- die Voraussetzungen zur Befreiung von der Pflicht zur Bezeichnung einer Revisionsstelle weiterhin gegeben sind
Das Formular «Bestätigung oberstes Stiftungsorgan – Revisionsbefreite Stiftungen» ist auf unserer Website abrufbar unter: www.aufsichtbern.ch - Klassische Stiftungen - Merkblätter/Formulare. Gerne dürfen Sie uns dieses elektronisch einreichen an: info@aufsichtbern.ch.
Hinweise zu den Reglementen
Neue oder geänderte Reglemente sind in der bereinigten und unterzeichneten Form der Aufsichtsbehörde nach deren Genehmigung durch das oberste Stiftungsorgan unverzüglich und unaufgefordert zusammen mit dem unterzeichneten Protokoll des obersten Stiftungsorgans über die Genehmigung des Reglements zur Prüfung einzureichen. Wir bitten Sie, die beschlossenen Änderungen in einer zusätzlichen Version des Reglements zu markieren bzw. ein Reglement im Korrekturmodus einzureichen. Für die Nachverfolgung der Änderungen ist dies hilfreich.
Hinweise zum obersten Stiftungsorgan: Besetzung, Mutationen
Die Besetzung des obersten Stiftungsorgans muss statutenkonform sein, was bedingt, dass nach allfälligem Ausscheiden von Mitgliedern rechtzeitig Neuwahlen stattfinden. Mutationen im obersten Stiftungsorgan oder anderen Organen der Stiftung (z. B. Revisionsstelle) sind dem Handelsregisteramt umgehend zu melden und der Aufsichtsbehörde spätestens mit der Berichterstattung mitzuteilen.
Das Gleiche gilt für Änderungen der Domiziladresse. Diese können von uns nur beachtet werden, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind. Sofern damit eine Sitzverlegung verbunden ist, bedarf es darüber hinaus einer Anpassung der Stiftungsurkunde bzw. Statuten.
Einreichung von Unterlagen
Wir bevorzugen, dass Sie uns Ihre Unterlagen elektronisch einreichen. Bitte benutzen Sie ausschliesslich die zentrale Adresse: info@aufsichtbern.ch. Zudem bitten wir Sie, das Nachfolgende zu beachten:
- Stiftungsurkunden, Statuten, Verträge und Unterlagen zu Rechtsverfahren sind uns ausnahmslos physisch als Originaldokumente einzureichen, welche rechtsgültig sowie handschriftlich unterzeichnet sind
- Nicht unterzeichnete Unterlagen können nur im Rahmen einer Vorprüfung von Entwürfen angenommen werden
- Bei der physischen Einreichung von Unterlagen bitten wir Sie, uns diese als lose Blätter (nicht gebunden, nicht geheftet) zuzustellen
- Elektronische Unterlagen reichen Sie bitte ohne Schreibschutz (d.h. ohne Passwort) und als einzelne PDF-Dateien pro Dokument ein
- Direkte Anfragen an unsere Aufsichtsverantwortliche wollen Sie bitte, wie bis anhin, an deren persönliche E-Mailadresse senden: vorname.name@aufsichtbern.ch
Webinar 2026 – Einführung in die Stiftungsarbeit
Unter dem Titel «Klassische Stiftungen – Einführung in die Stiftungsarbeit» führen wir wiederum mit der Regionalgruppe der Nordwestschweizer BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden (RGNW) sowie der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) ein Webinar durch.
Gerne laden wir Sie ein, an dieser Veranstaltung teilzunehmen, welche am 28. April 2026, ortsunabhängig mittels Livestream stattfindet. Sie haben auch die Möglichkeit, das Webinar im Nachgang als Aufzeichnung anzuschauen.
Das detaillierte Programm finden Sie hier. Die Online-Anmeldung erfolgt über die Anmeldeplattform unter: www.aufsichtbern.ch - Veranstaltungen. Über Ihre Teilnahme freuen wir uns.