Rundschreiben 1/2026 – Mitteilungen an die Familienausgleichskassen
Jahresberichterstattung an die BBSA
Wir bitten Sie, uns auch im Jahr 2026 neben dem Datenkatalog «Statistische Angaben über die Familienzulagen ausserhalb der Landwirtschaft», welcher uns zu Handen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) fristgerecht in elektronischer Form zuzustellen ist (Art. 13 Abs. 4 KFamZV [Verordnung vom 17. September 2008 über die Familienzulagen (KFamZV, BSG 832.711)]), bis spätestens 6 Monate nach Rechnungsabschluss folgende Unterlagen einzureichen (Art. 18 KFamZG [Gesetz vom 11. Juni 2008 über die Familienzulagen (KFamZG, BSG 832.71)]):
- Die Jahresrechnung, bestehend aus Bilanz und Betriebsrechnung
- Den Bericht der Revisionsstelle
- Eine Liste über die personelle Zusammensetzung des obersten Organs
Zudem ist uns der Nachweis der Genehmigung der Jahresrechnung durch das zuständige Organ innert 60 Tagen seit deren Genehmigung einzureichen (Art. 13 Abs. 3 KFamZV).
Bitte legen Sie den Abschlussunterlagen Ihre detaillierte Berechnung der Wertschwankungsreserven bei, deren Herleitung aus den Konten der Jahresrechnung klar hervorgeht.
Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen im Kanton Bern
Dem für die Durchführung des Lastenausgleichs zuständigen Amt für Sozialversicherungen des Kantons Bern (ASV) sind jeweils bis spätestens Ende Juni die für den Lastenausgleich erforderlichen Kennzahlen zu melden. Das entsprechende Formular ist auf der Website des ASV abrufbar.
Physische oder elektronische Einreichung der Jahresberichterstattungsunterlagen
Wir danken Ihnen dafür, dass Sie uns Ihre Unterlagen vorzugsweise elektronisch einreichen. Bitte benutzen Sie dazu ausschliesslich die zentrale E-Mailadresse info@aufsichtbern.ch. Zudem bitten wir Sie, das Nachfolgende zu beachten:
- Nicht unterzeichnete Unterlagen können nur im Rahmen einer Vorprüfung von Entwürfen angenommen werden
- Bei der physischen Einreichung von Unterlagen bitten wir Sie, uns diese als lose Blätter (nicht gebunden, nicht geheftet) zuzustellen
- Elektronische Unterlagen reichen Sie bitte ohne Schreibschutz (d.h. ohne Passwort) und als einzelne PDF-Dateien pro Dokument ein
Für weitere Auskünfte kontaktieren Sie uns gerne unter 031 380 640 00.