Klassische Stiftungen
27.01.2025

Rundschreiben 1/2025 – Mitteilung an die klassischen Stiftungen

Informationen zur Jahresberichterstattung

Frist zur Einreichung der Berichterstattungsunterlagen 2024
Die vollständigen, revidierten Berichterstattungsunterlagen sind uns innert 6 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahrs einzureichen, das heisst für das Berichtsjahr 2024 mit Abschluss 31. Dezember 2024 bis spätestens am 30. Juni 2025.

Es ist in Ihrem Interesse, die Berichterstattungsunterlagen rechtzeitig einzureichen oder frühzeitig eine Fristerstreckung zu beantragen, denn so sparen Sie CHF 100.00 bzw. CHF 150.00 an Mahngebühren.

Fristerstreckung
Teilen Sie uns bitte frühzeitig mit, falls es Ihnen nicht möglich ist, die Einreichungsfrist einzuhalten.

Vor Ablauf der ordentlichen Frist ist uns diesfalls ein schriftliches Gesuch mittels des vollständig ausgefüllten Formulars «Gesuch um Fristerstreckung – klassische Stiftungen» zu stellen. Bitte beachten Sie, dass wir die Frist grundsätzlich für maximal 2 Monate verlängern können.

Einzureichende Berichterstattungsunterlagen
In Anwendung der geltenden Buchführungs- und Rechnungslegungsvorschriften bitten wir Sie auch für dieses Jahr, uns folgende Unterlagen einzureichen (Art. 3 ASVV [Verordnung vom 21. Oktober 2009 über die Aufsicht über die Stiftungen und die Vorsorgeeinrichtungen, BSG 212.223.1]):

  • Unterzeichneter Geschäftsbericht, bestehend aus Jahresrechnung mit Bilanz, Erfolgsrechnung (inkl. Vorjahreszahlen), Anhang nach Artikel 959c OR [Bundesgesetz vom 30. März 1911 betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht, OR, SR 220)]
    (ordentliche Revision: zusätzliche Angaben im Anhang, Geldflussrechnung, Lagebericht, evtl. Abschluss nach anerkanntem Standard)
    Bitte beachten Sie, dass der Geschäftsbericht von der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des obersten Stiftungsorgans und der innerhalb der Stiftung für die Rechnungslegung zuständigen Person zu unterzeichnen ist (Art. 958 Abs. 3 OR)
  • Unterzeichneter Anhang nach Artikel 3 ASVV (siehe unten unter Anhang)
  • Bericht der Revisionsstelle (von der Revisionspflicht befreite Stiftungen: siehe unten unter Bestätigung des obersten Stiftungsorgans für befreite Stiftungen)
  • Unterzeichnetes Protokoll des obersten Stiftungsorgans über die Genehmigung des Geschäftsberichts
  • Unterzeichneter Tätigkeits- oder Jahresbericht über die Geschäftstätigkeit (Erfüllung des Stiftungszwecks) sowie die wesentlichen Vorgänge innerhalb der Stiftung
  • Weitere von der BBSA eingeforderte Unterlagen.

Anhang
Neben den gesetzlichen Anforderungen nach Artikel 959c OR hat der Anhang zusätzliche aufsichtsrechtliche Anforderungen gemäss Artikel 3 Absatz 2 ASVV zu erfüllen:

  • Organisation der Stiftung (insbesondere Auflistung der geltenden Stiftungsurkunde und Reglemente mit Datum des Erlasses)
  • Personelle Zusammensetzung des obersten Stiftungsorgans (Namen, Adressen, Funktionen)
  • Zeichnungsberechtigte Personen (Namen, Adressen)
  • Name und Adresse der Revisionsstelle
  • Art und Umfang der erbrachten Leistungen
  • Zweckkonforme Verwendung des Stiftungsvermögens
  • Zusammensetzung, Höhe und Veränderung des Stiftungsvermögens
  • Höhe und Veränderung des Stiftungskapitals nach dem Bruttoprinzip
  • Höhe und Veränderung des Vermögens nach dem Bruttoprinzip von Fonds mit eigener Zweckbestimmung, sofern innerhalb der Stiftung solche bestehen (siehe unten unter Angaben, Aufschlüsselung und Erläuterung zu Positionen der Bilanz und der Erfolgsrechnung)
  • Erläuterungen zur Jahresrechnung wie beispielsweise zur Bildung und Auflösung von Wertberichtigungen, Bewertungsreserven oder Rückstellungen
  • Allfällige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (insbesondere Aussagen zu einer allfälligen Sanierung; Aussagen über die Wirksamkeit von getroffenen Sanierungsmassnahmen und zur Fortführungsfähigkeit der Stiftung). Beachten Sie ebenfalls die konkursrechtlichen Vorgaben gemäss Artikel 84a ZGB (umgehende Benachrichtigungspflicht des obersten Stiftungsorgans gegenüber der Aufsichtsbehörde bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung).

Angaben, Aufschlüsselung und Erläuterung zu Positionen der Bilanz und der Erfolgsrechnung
Wir bitten Sie, im Anhang folgende Positionen offenzulegen:

  • Erläuterung zu Fonds von Dritten (von Dritten festgelegter Fondszweck) und zu gebundenen Fonds (vom obersten Stiftungsorgan festgelegter Fondszweck, der dem von der Stifterin bzw. dem Stifter festgelegten Stiftungszweck nicht zuwiderläuft), sofern innerhalb der Stiftung solche bestehen
  • Aufschlüsselung zu Verwaltungs- und Vermögensverwaltungskosten sowie zu Honoraren/Vergütungen an das oberste Stiftungsorgan, Geschäftsleitung und Dritte. Gemäss Artikel 84b ZGB hat das oberste Stiftungsorgan der Aufsichtsbehörde jährlich den Gesamtbetrag der ihm und der allfälligen Geschäftsleitung direkt oder indirekt ausgerichteten Vergütungen im Sinne von Artikel 734a Absatz 2 OR gesondert bekannt zu geben
  • Angaben und Erläuterung zu Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen
  • Angaben und Aufschlüsselung zu Vergabungen.

Bestätigung des obersten Stiftungsorgans für befreite Stiftungen
Von der Pflicht zur Bezeichnung einer Revisionsstelle befreite Stiftungen haben uns eine Bestätigung «Bestätigung oberstes Stiftungsorgan – Revisionsbefreite Stiftungen» einzureichen, dass

  • die Jahresrechnung vollständig ist und den gesetzlichen Bestimmungen entspricht
  • das Vermögen zweckkonform verwendet worden ist
  • die Voraussetzungen zur Befreiung von der Pflicht zur Bezeichnung einer Revisionsstelle weiterhin gegeben sind.

Hinweise zu den Reglementen

Neue oder geänderte Reglemente sind der Aufsichtsbehörde nach deren Genehmigung durch das oberste Stiftungsorgan unverzüglich und unaufgefordert zusammen mit dem unterzeichneten Protokoll des obersten Stiftungsorgans über die Genehmigung des Reglements zur Prüfung einzureichen.

Hinweise zum obersten Stiftungsorgan: Besetzung, Mutationen

Die Besetzung des obersten Stiftungsorgans muss statutenkonform sein, was bedingt, dass nach allfälligem Ausscheiden von Mitgliedern rechtzeitig Neuwahlen stattfinden. Mutationen im obersten Stiftungsorgan oder anderen Organen der Stiftung (z. B. Revisionsstelle) sind dem Handelsregisteramt umgehend zu melden und der Aufsichtsbehörde spätestens mit der Berichterstattung mitzuteilen. Das Gleiche gilt für Änderungen der Domiziladresse. Diese können von uns nur beachtet werden, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind. Sofern damit eine Sitzverlegung verbunden ist, bedarf es darüber hinaus einer Anpassung der Stiftungsurkunden bzw. Statuten.

Vorabendveranstaltungen 2025

Gerne laden wir Sie ein, an unseren Vorabendveranstaltungen für klassische Stiftungen teilzunehmen, welche am 30. April und 8. Mai 2025 im Kongresszentrum Kreuz, Zeughausgasse 41, in Bern stattfinden. Das detaillierte Programm finden Sie mit diesem Link. Die Anmeldeplattform finden Sie unter Veranstaltungen oder hier

Über Ihre Teilnahme freuen wir uns sehr. 

Einreichung von Unterlagen

Wir bevorzugen, dass Sie uns Ihre Unterlagen elektronisch einreichen. Bitte beachten Sie jedoch:

  • Stiftungsurkunden, Statuten, Verträge und Unterlagen zu Rechtsverfahren sind uns ausnahmslos physisch als Originaldokumente einzureichen, welche rechtsgültig sowie handschriftlich unterzeichnet sind
  • Nicht unterzeichnete Unterlagen können nur im Rahmen einer Vorprüfung von Entwürfen angenommen werden
  • Bei der physischen Einreichung von Unterlagen bitten wir Sie, uns diese als lose Blätter (nicht gebunden, nicht geheftet) zuzustellen
  • Die elektronische Einreichung von Unterlagen, ohne Schreibschutz (d.h. ohne Passwort) und als einzelne PDF-Datei pro Dokument, ist ausschliesslich an folgende E-Mailadresse zulässig: info@aufsichtbern.ch
  • Direkte Anfragen an unsere Aufsichtsverantwortliche wollen Sie bitte, wie bis anhin, an deren persönliche E-Mailadresse senden: vorname.name@aufsichtbern.ch.

Wir danken Ihnen für die Beachtung dieser Mitteilungen und für die Zusammenarbeit. Für Auskünfte sowie Besprechungen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Sofern Sie es wünschen, können Sie eine PDF-Version dieser Mitteilung unter Downloads herunterladen.