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Allgemein
19.12.2024

Gebührenreglement der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht (GebR BBSA), Stand 1. Januar 2025

Das Gebührenreglement der BBSA (GebR BBSA) ändert ab dem 1. Januar 2025 im Hinblick auf die Gewährleistung von Aktualität und Klarheit wie folgt:

  • Die BBSA hat die Aufsichtsabgabe an die OAK BV letztmals für das Jahr 2023 (basierend auf den Daten per 31. Dezember 2022) den Vorsorgeeinrichtungen im ersten Halbjahr 2024 in Rechnung gestellt. Ab 2025 (Abgabejahr 2024) ist der Sicherheitsfonds für die Abwicklung der Aufsichtsabgabe an die OAK BV zuständig. Sämtliche Ausführungen betreffend der Oberaufsichtsabgabe sind deshalb aus dem GebR BBSA zu löschen.
  • Artikel 11a des GebR BBSA erläutert die Details betreffend dem Gebührenüberschuss. Der neue Artikel 11b definiert Begriffe, damit die Berechnung des Gebührenüberschusses transparent nachvollzogen werden kann.

Unter diesem Link finden Sie das GebR BBSA, Stand 1. Januar 2025, welches vom Aufsichtsrat der BBSA anlässlich seiner Sitzung vom 28. Mai 2024 beschlossen wurde.

Für Rückfragen wenden Sie sich an:
Susanne Schild, Geschäftsleiterin

susanne.schild@aufsichtbern.ch
+41 31 380 64 24