Allgemein
13.05.2025

Bericht der Geschäftsleiterin

Per 31. Dezember 2024 beaufsichtigte die BBSA insgesamt 1240 Institutionen (Vorjahr: 1224) mit einem Gesamtvermögen per Ende 2023 von CHF 226,3 Milliarden (Vorjahr: CHF 205,9 Milliarden).

Die Konsolidierung bei den Vorsorgeeinrichtungen hat sich im Geschäftsjahr 2024 fortgesetzt, wenn auch auf erheblich tieferem Niveau. Es erscheint absehbar, dass die Konsolidierungsphase mittelfristig endet, sofern nicht neue regulatorische Vorgaben oder starke wirtschaftliche Einschnitte zu einem erneuten Anstieg von Fusionen und Aufhebungen führen. Per Ende 2024 beaufsichtigte die BBSA 367 Vorsorgeeinrichtungen (Vorjahr: 377) mit einem Gesamtvermögen per 31. Dezember 2023 von CHF 219,3 Milliarden (Vorjahr: CHF 199,8 Milliarden). Die Zunahme der beaufsichtigten Bilanzsumme ist der positiven Entwicklung an den Anlagemärkten und des Wirtschaftswachstums im Jahr 2023 geschuldet. Nachdem in der Vergangenheit viele Vorsorgeeinrichtungen die technischen Parameter angepasst und die Reserven geäufnet haben, zeigten sich diese im Geschäftsjahr 2024 in einer sehr stabilen Verfassung. In Einzelfällen konnte sogar über die Erhöhung des technischen Zinssatzes und über eine relativ grosszügige Verzinsung der Altersguthaben diskutiert bzw. Beschluss gefasst werden. Die Anzahl der Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung ist weiterhin rückläufig. Dennoch ist das oberste Organ aufgrund der verschiedenen, politischen Unwägbarkeiten und deren Einfluss auf das Marktumfeld weiterhin gefordert. Die laufende Analyse des Anlagemarktes und weiterer Risikofaktoren ist unerlässlich, damit die finanzielle Sicherheit der beruflichen Vorsorge gewährleistet bleibt.

Bei den klassischen Stiftungen hält der Wachstumstrend an. Die Anzahl der von der BBSA beaufsichtigten klassischen Stiftungen erhöhte sich per Ende 2024 auf 824 Institutionen (Vorjahr: 797), wobei 25 Stiftungen im Zuge der Aufsichtsübernahme von der Stadt Bern am 1. Januar 2024 erfolgreich integriert wurden. Die beaufsichtigte Bilanzsumme beträgt per 31. Dezember 2023 CHF 7,0 Milliarden (Vorjahr: CHF 6,0 Milliarden).

Weiter beaufsichtigte die BBSA per Ende 2024 49 im Kanton Bern zugelassene und anerkannte Familienausgleichskassen (Vorjahr: 50).

Im Jahr 2024 profitierten die von der BBSA beaufsichtigten Institutionen von einer Rückvergütung eines Gebührenüberschusses von 4 % (gemäss Art. 11a GebR BBSA). Auch per 31. Dezember 2024 ist der gemäss Artikel 17 und 20 BBSAG zu äufnende Reservefonds in der Höhe eines Jahresumsatzes vollumfänglich gebildet. Allerdings ohne, dass dabei ein Gebührenüberschuss ausgewiesen werden kann. Die BBSA ist weiterhin bemüht, ihre Dienstleistungen verursachergerecht in Rechnung zu stellen. Allfällig erkannte Sparpotenziale werden konsequent realisiert.

Als Neuerung konnten wir im Jahr 2024 die erste gemeinsame Veranstaltung der BBSA, der Regionalgruppe Nordwestschweizer BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden (RGNW) und der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) unter dem Titel «Wissenswertes für Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte von klassischen Stiftungen» durchführen. Aufgrund der positiven Rückmeldung der Teilnehmenden und der sehr guten Zusammenarbeit mit den beiden Aufsichtsbehörden wird voraussichtlich im Jahr 2026 einen weiterer solcher Informationsanlass stattfinden. Die BVG-Seminare der BBSA waren auch im vergangenen Jahr gut besucht, wobei sich die bisherige Mitveranstalterin, die BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA), für die Durchführung einer eigenen Ausbildungsveranstaltung entschieden hat.

Die Geschäftsleitung der BBSA bedankt sich bei allen Mitarbeitenden für ihren unermüdlichen Einsatz in ihrer anspruchsvollen Aufsichtstätigkeit. Der Aufsichtsrat leitet die strategische Ausrichtung der BBSA mit Weitsicht und Engagement; herzlichen Dank für diese wertvolle Arbeit. Ebenso geht ein grosser Dank an die Vertreterinnen und Vertreter der beaufsichtigten Institutionen und an die weiteren Ansprechpartner für die respektvolle Zusammenarbeit.

Susanne Schild, Geschäftsleiterin